Vermessungsbüro für Bauantrag??

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Christa-Neubau

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Hallo, wer kann mir zu folgender Frage Antwort geben:
Wir möchten ein vorhandenes altes Haus abréißen lassen und gleichzeitig einen Bauantrag für einen Neubau stellen. Wann wir den Neubau aber verwirklichen, steht noch nicht fest. Nun sagte unser Architekt, wir würden einen Vermesser brauchen, der das fast das gesamte Gelände (über 2.000 qm) vermessen soll. Da mir die Sache unklar war habe ich nochmals nachgefragt. Er sagte mir, die Vermessung würde sowohl für den Abbruchantrag als auch für den Bauantrag benötigt. Ist das richtig? Und wenn ja, muß dafür so eine große Fläche vermessen werden? Es ist doch im amtlichen Lageplan eingezeichnet?? Brauche ich den Vermesser wirklich? Wer kennt sich hier aus? Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Wenn Sie ...

... einen amtlichen Lageplan eines ö.b.u.V. Vermessers besitzen, ist darin das Grundstück und auch das Gebäude eingemessen. Diese Einmessungspflicht besteht für alle Neubauten nach Fertigstellung.

Bei Altbauten ist häufig nichts weiter an Unterlagen verfügbar als der Katasterplan, der aber nicht mit dem amtlichen Lageplan zu verwechseln ist. Im K.-plan sind keine Gebäude- oder Grundstücksgrenzmaße eingetragen. Er ersetzt auch keinen amtlichen Lageplan.

Für einen Bauantrag und für den Antrag auf Abriss benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Wenn Sie diesen besitzen,erübrigt sich eine Neueinmessung - außer, Sie würden im Zuge des neuen Bauantrages eine Grundstücksteilung o. ä. vornehmen wollen.

Es kann z.B. auch nötig sein, den Altbau einzumessen, um einen "formellen Bestandsschutz" zu erreichen und zu dokumentieren. Vor allem, wenn keine Bauakte oder sonstige Unterlagen zu Ihrem Objekt bei den Behörden exisiteren.

Wenn Sie an gleicher Stelle ein neues Gebäude errichten wollen, daß dann auf der Grenze steht, den Grenzabstand unterschreitet oder daß, mit Bezug auf den Altbau, von sonstige Auflagen des B-Planes oder der BauOrdnung abweichen möchte, müssen Sie dies mit dem "formellen BEstandsschutz" des Altbaues begründen. Dazu muss dieser aber so baufällig sein, daß nur ein Abriss und Neubau in gleichem Umfang gerechtfertigt ist.
 
Thema: Vermessungsbüro für Bauantrag??

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