Wie hat sich die Untere Denkmalbehörde zu verhalten

Diskutiere Wie hat sich die Untere Denkmalbehörde zu verhalten im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich beobachte gerade ein recht merkwürdiges Verhalten der Zuständigen Dame bei der Unteren Denkmalbehörde und bin mir nicht sicher, ob das...
J

Jan10

Beiträge
140
Hallo,
ich beobachte gerade ein recht merkwürdiges Verhalten der Zuständigen Dame bei der Unteren Denkmalbehörde und bin mir nicht sicher, ob das einfach nur unverschämt ist, oder ob sie sich sogar anders verhalten MUSS.

1. Nachdem ich angefragt wurde, ob ich für eine bestehende Baustelle die Bauherrin-Vertretung übernehmen kann, habe ich mich nach Zusage an die UD gewandt mit der Information und mit der Bitte um einen Termin und Kontaktaufnahme, und mit der Bitte mir die bisherige Konversation zur Verfügung zu stellen (also z.B. Antrag auf und gestattung der denkmalrechtlichen Erlaubnis _ sprich: Was würde bisher abgesprochen und erlaubt). Die Sachbearbeiterin hat nicht reagiert. Auch nach weiteren Briefen und Bitten nicht. Nach 40 Tagen ohne jegliche (!!!) Reaktion habe ich eine Frist gesetzt. Erst dann wurde mir gnädigsterweise eine Audienz gewährt. Dadurch ging die Zeit verloren, die man noch (sommerlich) am Fachwerkhaus hätte arbeiten können.

-- aber dürfen die Zuständigen der UD einfach NICHT-Reagieren auf Anfragen und sich wie hier 1,5 Monate Zeit lassen

2. Der vorhergehende Bauleiter hatte am 5.5.2009 einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Menge an Baumaßnahmen beantragt. Eine geänderte Version am 16.7.2009. Die UD hat dann an der Bausttelle mündlich gesagt, was sie ok fänden, aber der schriftliche Antrag wurde niemals schriftlich beantwortet. Keinerlei Erlaubnis wurde schriftlich eindeutig fixiert, so, dass die Bauherren klar und deutlich wissen, was Sache ist und was gemacht werden darf. Ohne fehlen der schriftlichen (!) denkmalrechtlichen Erlaubnis haben die Bauherren aber, wie sie jetzt erfahren haben, ihre ganzen Investitionen (die sie ja u.a. gemacht haben, um sie auch steuerlich absetzen zu können) in den Sand gesetzt (es geht hier um 200.000 Euro!!!!) die sie nun ja nicht mehr absetzten könne. Und das nur, weil sich eine Sachbearbeiterin nicht festlegen wollte.

-- und jetzt habe ich nat. den Sch... dass die Materialen gemäß der alten (mündl.) Absprachen gekauft wurden, aber die UD jetzt nochmal alles neu konzipiert haben will und alles alte nicht mehr gelten lassen will - es wurde ja nichts fixiert. Geht das? Darf eine Behörde wie die UD, auf einen schriftlichen Antrag, einfach nicht (schriftlich) reagieren, gerade wenn im denkmalbereich eine schriftliche Erlaubnis eine solch große (finanzielle) Bedeutung hat?
 
Da würde ich mich mit allen Unterlagen ausgerüstet (u.a. was der Bauherr aufgrund der Unterredung gutgläubig schon investiert hat) an den Chef der Behörde wenden und bei dem persönlich dringlich einen Termin verlangen.
 
Denkmal

Hallo,
Ich kann Jens nur zustimmen, je nachdem wie ihr kommunalpolitisch "gestrickt" seit wäre das der Oberbürgermeister, der Bürgermeister, oder der Landrat.

Oder noch besser den zuständigen Bezirks- oder Landeskonservator(in) vom Landesamt für Denkmalpflege kontaktieren.

Einen Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht zu bearbeiten, ist natürlich ein starkes Stück.

Vielleicht wäre es besser gewesen, einen Bauantrag zu stellen: Da gibt es Fristen einzuhalten.

viele Grüße
 
Absicht oder Nachsicht oder Vorsicht

Hallo

Trödeln ist nie gut.

Allerdings gilt bei all diesen Sachen: Wer schreibt - der bleibt!

Für's Leben in Zukunft und das Hantieren mit den DSch-Behörden einfach bei den Terminen Notizen machen - evtl vorbereiten eines Fragenkataloges und den Abarbeiten und Notizen dazu machen - evtl auch Fotos
Dann lässt sich im Nachhinein alles besser bearbeiten und erinnern.

Gesprächs-Protokoll oder Gedächtnis-Protokoll - aber keine weit entfernten Märchen!

Evtl. "finden" sich ja noch solche Notizen!

Wer weiß?

FK
 
Für Jan leider zu spät...

... aber vielleicht für andere interessant: Bei uns bietet der Fachdienst Bauwesen einschließlich der UD jeden Donnerstag Nachmittag offene Sprechstunden an. So konnten wir ganz ohne Wartezeiten mit den Mitarbeitern der UD sprechen und erste Informationen und Ideen austauschen. Vielleicht hat das auch geholfen, dass kurzfristig ein Vor-Ort-Termin möglich war - schneller vielleicht als diesen per Post zu beantragen.

@Jan: Bei Euch bleibt wohl leider nur der Dienstweg, entweder in der UD / Bauwesen oder über das Landesamt. Ich drücke beide Daumen!
 
Hallo Herr Wagner,
wenn der Antrag auf denkmalschutzrechtliche genehmigung beim Landratsamt ordnungsgemäß eingegangen ist, muss das Amt innerhalb der 2 wochenfrist dem Antragsteller mitteilen ob die Unterlagen vollstänig sind. Wird dies unterlassen gelten die Unterlagen als vollständig. Ab vollständigen Eingang hat das Bauamt 3 Monate Zeit den Antrag zubearbeiten. 2009 liegt nun ja schon eine Weile zurück. Wenn Sie mit der Bearbeiterin nicht klar kommen würde ich an Ihrer Stelle sofort mit dem zuständigen Amtsleiter (nicht nur den Sachgebietsleiter) einen Termin vereinbaren, wo Sie wünschen, dass auch die Bearbeiterin mit anwesend ist. Und dann wird der ganze Salat auf den Tisch gelegt. Ihr Bauherr sollte dabei sein. Und machen Sie es am besten früh nach dem 9.00 Uhr-Kaffee oder nach Mittag so zwischen 13 - 15 Uhr. Und nehmen Sie alle Unterlagen mit, die der Bauherr hat. ich hoffe für ihn oder Sie, dass der Altbauleiter sich wenigsten die Eingangsbestätigung beim Amt schriftlich geholt hat. ich drück die Daumen, Michael reisinger
 
Thema: Wie hat sich die Untere Denkmalbehörde zu verhalten
Zurück
Oben