J
Jan10
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Hallo,
ich beobachte gerade ein recht merkwürdiges Verhalten der Zuständigen Dame bei der Unteren Denkmalbehörde und bin mir nicht sicher, ob das einfach nur unverschämt ist, oder ob sie sich sogar anders verhalten MUSS.
1. Nachdem ich angefragt wurde, ob ich für eine bestehende Baustelle die Bauherrin-Vertretung übernehmen kann, habe ich mich nach Zusage an die UD gewandt mit der Information und mit der Bitte um einen Termin und Kontaktaufnahme, und mit der Bitte mir die bisherige Konversation zur Verfügung zu stellen (also z.B. Antrag auf und gestattung der denkmalrechtlichen Erlaubnis _ sprich: Was würde bisher abgesprochen und erlaubt). Die Sachbearbeiterin hat nicht reagiert. Auch nach weiteren Briefen und Bitten nicht. Nach 40 Tagen ohne jegliche (!!!) Reaktion habe ich eine Frist gesetzt. Erst dann wurde mir gnädigsterweise eine Audienz gewährt. Dadurch ging die Zeit verloren, die man noch (sommerlich) am Fachwerkhaus hätte arbeiten können.
-- aber dürfen die Zuständigen der UD einfach NICHT-Reagieren auf Anfragen und sich wie hier 1,5 Monate Zeit lassen
2. Der vorhergehende Bauleiter hatte am 5.5.2009 einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Menge an Baumaßnahmen beantragt. Eine geänderte Version am 16.7.2009. Die UD hat dann an der Bausttelle mündlich gesagt, was sie ok fänden, aber der schriftliche Antrag wurde niemals schriftlich beantwortet. Keinerlei Erlaubnis wurde schriftlich eindeutig fixiert, so, dass die Bauherren klar und deutlich wissen, was Sache ist und was gemacht werden darf. Ohne fehlen der schriftlichen (!) denkmalrechtlichen Erlaubnis haben die Bauherren aber, wie sie jetzt erfahren haben, ihre ganzen Investitionen (die sie ja u.a. gemacht haben, um sie auch steuerlich absetzen zu können) in den Sand gesetzt (es geht hier um 200.000 Euro!!!!) die sie nun ja nicht mehr absetzten könne. Und das nur, weil sich eine Sachbearbeiterin nicht festlegen wollte.
-- und jetzt habe ich nat. den Sch... dass die Materialen gemäß der alten (mündl.) Absprachen gekauft wurden, aber die UD jetzt nochmal alles neu konzipiert haben will und alles alte nicht mehr gelten lassen will - es wurde ja nichts fixiert. Geht das? Darf eine Behörde wie die UD, auf einen schriftlichen Antrag, einfach nicht (schriftlich) reagieren, gerade wenn im denkmalbereich eine schriftliche Erlaubnis eine solch große (finanzielle) Bedeutung hat?
ich beobachte gerade ein recht merkwürdiges Verhalten der Zuständigen Dame bei der Unteren Denkmalbehörde und bin mir nicht sicher, ob das einfach nur unverschämt ist, oder ob sie sich sogar anders verhalten MUSS.
1. Nachdem ich angefragt wurde, ob ich für eine bestehende Baustelle die Bauherrin-Vertretung übernehmen kann, habe ich mich nach Zusage an die UD gewandt mit der Information und mit der Bitte um einen Termin und Kontaktaufnahme, und mit der Bitte mir die bisherige Konversation zur Verfügung zu stellen (also z.B. Antrag auf und gestattung der denkmalrechtlichen Erlaubnis _ sprich: Was würde bisher abgesprochen und erlaubt). Die Sachbearbeiterin hat nicht reagiert. Auch nach weiteren Briefen und Bitten nicht. Nach 40 Tagen ohne jegliche (!!!) Reaktion habe ich eine Frist gesetzt. Erst dann wurde mir gnädigsterweise eine Audienz gewährt. Dadurch ging die Zeit verloren, die man noch (sommerlich) am Fachwerkhaus hätte arbeiten können.
-- aber dürfen die Zuständigen der UD einfach NICHT-Reagieren auf Anfragen und sich wie hier 1,5 Monate Zeit lassen
2. Der vorhergehende Bauleiter hatte am 5.5.2009 einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Menge an Baumaßnahmen beantragt. Eine geänderte Version am 16.7.2009. Die UD hat dann an der Bausttelle mündlich gesagt, was sie ok fänden, aber der schriftliche Antrag wurde niemals schriftlich beantwortet. Keinerlei Erlaubnis wurde schriftlich eindeutig fixiert, so, dass die Bauherren klar und deutlich wissen, was Sache ist und was gemacht werden darf. Ohne fehlen der schriftlichen (!) denkmalrechtlichen Erlaubnis haben die Bauherren aber, wie sie jetzt erfahren haben, ihre ganzen Investitionen (die sie ja u.a. gemacht haben, um sie auch steuerlich absetzen zu können) in den Sand gesetzt (es geht hier um 200.000 Euro!!!!) die sie nun ja nicht mehr absetzten könne. Und das nur, weil sich eine Sachbearbeiterin nicht festlegen wollte.
-- und jetzt habe ich nat. den Sch... dass die Materialen gemäß der alten (mündl.) Absprachen gekauft wurden, aber die UD jetzt nochmal alles neu konzipiert haben will und alles alte nicht mehr gelten lassen will - es wurde ja nichts fixiert. Geht das? Darf eine Behörde wie die UD, auf einen schriftlichen Antrag, einfach nicht (schriftlich) reagieren, gerade wenn im denkmalbereich eine schriftliche Erlaubnis eine solch große (finanzielle) Bedeutung hat?