Trotz Baugenehmigung keine Nutzungsgenehmigung!!! (Bayern)

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Moll Angelika

Guest
Hallo und Grüss Gott aus Bayern!
Wir betreiben auf einem ehemaligen Gutshof am Stadtrand (Aussenbereich!) einen kleinen Campingplatz, der mittels Bauantrag bereits vor Jahren genehmigt wurde.
Unlängst stellten wir erneut Bauantrag zum Umbau eines ehemalligen Kuhstalltraktes zu einem kleinen "Frühstücks-und Aufenthaltsraum für die Campinggäste". Wir wollten die Örtlichkeit als Bistro mit geringem Getränke- und Speisenangebot nutzen. Der Bauantrag wurde bewilligt und der Umbau erfolgte. Bei der Anmeldung des neu hinzugekommenen Gewerbes wollten wir keinen Fehler machen, haben uns erkundigt und alle zum Betrieb einer Gaststätte erforderlichen Kurse und Antragsunterlagen beschafft und den Antrag im Gewerbeamt gestellt. Wir wollten dem ganzen einen Namen geben und haben im Gewerbeantrag "Campingbistro" angegeben. Dies stiess beim örtlichen Bauamt auf Widerstand und das Ausüben des Gewerbes einer Lokalität im gaststättenrechtlichen Sinn wurde untersagt, da lt. Aussage des Bauamtes dafür "kein Baurecht im Aussenbezirk" vorliegt. Auf Nachfrage für eine nähere Erklärung teilte uns das Bauamt mit, der Antrag sei falsch gestellt worden und man ging davon aus, die Gäste kämen mit ihren eigenen Speisen und Getränken zum Verzehr und nutzen die Räumlichleit nur zum kostenlosen Aufenthalt. Kann uns irgendwer helfen, diese Unglaublichkeit zu begreifen und uns sagen, wie man ein Baurecht im Aussenbereich für unseren nun schon fertigen Umbau erwirken kann.
Wir bekamen gesagt wir müssen dafür sorgen, dass das Baurecht geschaffen werden kann. Wie soll das funktionieren?
Kann mann eine Nutzungsänderung mit vereinfachtem Verfahren anstreben und wie bzw. wer muss dies beantragen. Wir sind nicht der Besitzer des Grundstückes.
Vielen vielen Dank für jeden Tipp!!!!
 
ich versuch mal,

die sache aufzudröseln: das bauamt steht auf dem standpunkt, es hätte nur eine baugenehigung für eine "selbstverpflegungshalle", nicht aber für ein gewerbliches bistro erteilt. für letzteres wurde dann vorsorglich gleich eine nutzungsuntersagung erteilt? wenn keine weiteren gespräche zu ihrem antrag stattgefunden haben, kann man das aus dem titel "Frühstücks-und Aufenthaltsraum für die Campinggäste" sicher so herauslesen. genauso wie das gegenteil. was hat sie eigentlich geritten, einen derart nebulösen titel zu wählen? (mir drängt sich da der verdacht auf, dass von anfang an signalieiert wurde, dass man nicht genehmigen würde und sie haben es über den hintereingang versucht - sollte das ganze eine böswillige unterstellung sein, entschuldige ich mich schon jetzt!) natürlich ist ein bistro im außenbereich auf einem campingplatz prinzipiell u.u. genmehmigungsfähig, allerdings berührt das denn nicht die vorliegende baugenehmigung. natürlich können sie die gerichte bemühen - ausgang offen, denn den damen und herren wird es genauso gehen wie mir: sie werden auslegen müssen.
und sie werden viel zeit mitbringen müssen, vermutlich mehrere jahre, so sehen die laufzeiten vor verwaltungsgerichten halt aus.
ich persönlich verstehe das amt nicht - ein bistro auf einem campingplatz ist heute standard, der gast erwartet das auch, prinzipielle genehmigungsfähig ist das, also wo haben die ein problem? (gibts etwa in der nähe eine andere gaststätte, von wo querschläger zu erwarten wären?)
und hier würde ich ansetzen: sprechen sie mit ihrem landrat, ihrem tourismusamt, tourismusverbänden, thematisieren das in ihrer regionalen zeitung etc. tourismus bringt geld in die kassen und dazu gehören auch funktionierende und gut angenommene campingplätze. letztere dürften im interesse jeder region sein. falls ich jemals urlaub auf einem campingplatz machen würde, würde ich schlichtweg erwarten, dass ich mir nicht jede tasse kaffee selber kochen muss. über politische einflussnahme läßt sich eine menge bewegen, denn es geht ja nicht darum, etwas vöilg illegales/unmögliches durchzusetzen.
beantragen können sie übrigens auch als nichteigentümer alles, zumindest bauplanungs-/ordnungsrechtlich. vermutlich sind sie aber pächter und haben eh eine eigentümerähnliche stellung.
 
Betriebsbeschreibung

Kontrollieren Sie die Betriebsbeschreibung, die Ihrem Antrag auf Baugenhmigung beilag. Das von Ihnen formulierte Vorhaben mit Öffnungszeiten, Angestellten, Toiletten usw. ist das Genehmigte. Darauf haben Sie Anspruch. Ein Campingbistro ist kein Aufenthalts- und Frühstücksraum. Sicher ist es ratsam die Notwendigkeit des Bistros zu erläutern und gegebenenfalls mit Hilfe eines Fürsprechers (Landrat, Tourismusverein)die Baugenehmigung zu erweitern..., das macht ein Architekt!
Viel Erfolg
 
ich

denke mal, es gab keine großartige betriebsbeschreibung (daher die vermutung mit der hintertür).
weiterhin denke ich, dass vermutlich andere interessen berührt sind, daher die starre haltung.
denn sonst würde das ganze in schilda stattfinden und das liegt bekanntlich nicht in bayern.
oder aber ihr einreichender kollege war mit entsetzlicher naivität geschlagen. am ende war's gar kein archi, den hätte man ja nach hoai entlohnen müssen.
 
Thema: Trotz Baugenehmigung keine Nutzungsgenehmigung!!! (Bayern)
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