Dämmung / Hohlraumverfüllung zwischen zwei Gebäuden

Diskutiere Dämmung / Hohlraumverfüllung zwischen zwei Gebäuden im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, mein Haus hat bei Höhe 2m ca.0cm bei 2,3m schon 5cm Abstand zur Nachbargebäudewand und oben im Giebel bei Höhe 11,5m ca. 35cm - 40cm...
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D.Selle

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Hallo,

mein Haus hat bei Höhe 2m ca.0cm bei 2,3m schon 5cm Abstand zur Nachbargebäudewand und oben im Giebel bei Höhe 11,5m ca. 35cm - 40cm Abstand zur Nachbarwand.
Die nachbarwand ist ebenfalls FW mit Mischmauerwerk, oder Lehmstaken und Flechwerk ausgefüllt. mein haus ist imLaufe der Jahrhunderte abgekippt.

Was mache ich mit diesem Hohlraum?

Bauamt rät zum Verfüllen, Hohlraum dürfe nicht sein, wegen Ungeziefer und unkontrolllierbarer Hohlräume (Pilzgefahr, Brandausbreitung)
Ich bin hier sehr unsicher, denn was passiert mit dem Fachwerk wennich verfülle?
Eignet sich hier Glasschaumschotter? Vorteil sehr leicht, wenig Druck auf die Wände...

Wer ist eigentlich bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (nicht gemeinsamen Nachbarwänden) für Dichtigkeit und Unterhaltung der Verkleidung dieser Hohlräume zuständig, bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, Lt. N.Bau.O gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei Häusern die z.b. 1670 und dann 1750 (an)gebaut wurden?

Hier konkret, mein Nachbar hat sein FW-Haus in den 60zigern vollständig mit Eternit verkleidet, den (asbesthaltigen) Schutt (inkl. Verpackungsmaterial und Rchnungen) im Zwischenraum entsorgt und mehrere Lagen löchriges Bleiband unter seine Eternitfassade genagelt um den Anschluß auf mein Dach herzustellen...

Gruß
Detlef
 
Hohlraum

Zum Problem selber kann ich nichts sagen dazu sind mir die Informationen zu dürftig.
Aber egal wie- Schaumglas sollten Sie nicht nehmen.
Wind, Temperaturunterschiede und Schwingungen durch Verkehr verursachen bei beiden Gebäuden minimale Schwingungen. Jedesmal rutscht das Schaumglas dabei etwas tiefer wenn der Spalt sich vergrößert und keilt sich ein. So wird der Spalt immer größer und der Druck auf die Giebel wächst, da Schaumglas kaum komprimiert.

Viele Grüße
 
Hohlraum

Hallo,

bei mir sind die Abstände zu den Nachbarhäusern ähnlich gering.

Mir rieten sowohl das Denkmalamt als auch meine Zimmerleute dazu, den Hohlraum offen zu lassen.
Im unteren Sockelbereich sollen für eine geschlossene Fassadenansicht Lüftungssteine eingesetzt werden oder aber ein (Rank-)Gitter. Da mein Nachbar, im Gegensatz zu mir, mit Innendämmputz arbeitet, bestünde ansonsten die Gefahr, dass sich der Taupunkt im Fachwerk auf meiner Seite befindet und Schwammbefall befördert wird.

Berichte mal, wenn und wie du dich entschieden hast.

Viele Grüße

Elke
 
Richtlinien?

Gibt es denn genaue Vorgaben, wie ein Anschluss eines später hinzugebauten Hauses optimalerweise auszuführen ist?

Wenn es wirklich mal ernsthafte Probleme mit diesem Spalt zwischen den Häusern gibt, wird man ja mit "Ich würde..." nicht weiterkommen, sondern sollte sich besser auf irgendwas handfestes berufen können. Gilt für beide Seiten, denn wenn der eine den Schaden hat, wird der andere ggf. dafür aufkommen müssen.
 
Was

ist wenn nach der Verfüllung Probleme oder Schäden auftreten,da kommt man nie wieder dran,also muß das ganze todsicher ausgeführt werden.

In der Langenberger Altstadt finden sich viele Häuser die so eng zusammen stehen,teilweise sind die Fassaden wie oben nur dreißig Zentimeter auseinander,die Fassadenbekleidung ist dort noch original,da zwischen kann man nicht mehr arbeiten.

Wenn der "Hohlraum" beidseitig belüftet ist was soll da passieren?

Grüße Martin
 
Nähere Details

Hallo an alle,

die Giebelwandlänge mist 8m. Die Häuser stehen hier Giebel an Giebel in der Straße aneinandergereiht, manche mit eigenen Giebelwänden andere wurden einfach zwischen fremde Giebelwände unter Nutzung derselben dazwischen gebaut. Die Beschreibung erfolgt jeweils von Hofseite zur Straßenseite mit Blick auf die fragliche Nachbarwand:
Im EG wurde von meinem Haus auf 1,5m Länge mind. 150Jahre lang die fremde Nachbarwand als Außenwand genutzt, dann kommen 2m Reste von einer gemauerten "schwarzen Küche" und 4,5m gemauerte Wand von einem ca. 1870 eingezogenen Halbkeller. D.h. hier stehen die Gebäude ohne Spalt an einander. Ob hinter der gemuerten Kelleraußenwand zum Nachbarn noch altes Fachwerk steht, ist unbekannt.
Im 1. OG haben wir auch wieder die 1,5m (genau wie darunter im EG, die Nutzung der Nachbarwand als Außenwand, gefolgt von der dem Rauchabzug der schwarzen Küche. Hier jedoch nicht mehr gemauert, sondern stark rußgeschwärztes FW und rußgeschwärzter Lehmputz der nach oben verjüngende Verlauf der Esse ist zu erkennen und (über dem Teilkeller) 4,5m eigene FW Wand bis zur Straße. Auf halber Höhe beginnt hier mein Gebäude "abzukippen", d.h. es wird ein Spalt zwischen den Häusern erkennbar von ca. 5cm. (Blick aus der "fehlenden" Wand in den Spalt) Höhe ca. 3m über Straßenniveau.
Bis ca. 7m über Straßenniveau , d.h. Oberkante Decke zwischen 2.OG und Dachboden weitet sich der Spalt auf durchgängig ca. 35cm, nach oben zum Giebel hin, wird es noch mehr. Man sieht deutlich, das das Fachwerk meiner Giebelwand bis auf die Eckständer schief steht und vom Nachbargebäude wegneigt in meinen "Wohnraum hinein".

Der Schiefstand ist mind 160Jahre alt. Dies Belegen Funde im Schutt des Zwischenraumes (Ofenkacheln, Schulhefte, Puppenreste etc. und Gebäudefotos um 1900) sowie die Chronologie des Gebäudes.
Im Bereich des Fußbodens zum Dachboden haben sich hineingeworfene größere Stücke zwischen Wänden verklemmt worauf sich fast durchgängig ein ansehnlicher Schutthaufen bis ca 1m Höhe zwischen den originalen Nachbarwänden gebildet hat. Gekrönt wird der Schutt von Eternitplattenresten und deren Verpackungsmaterial sowie ein orig. Lieferschein ausgestellt auf den Namen des damaligen Eigentümer des Nachbarhauses.

Sieht man im Hohlraum zwischen den Nachbarwänden nach oben sieht man deutlich Löcher im Bleiband. Regen kommt z.Z.t n.n. durch. Ein Dachdecker meinte, der Dachanschluß meines Hauses an die Giebelwand des (höheren )Nachbarhauses sei nur fachgerecht auszuführen , wenn die Eternit verkleidung zuvor tw. entfernt würde, weil der Anschluß an der Wand und nicht am Eternit erfolgen müsse. Es seien auch Asbestabfälle zu entsorgen.
Die Kosten hierfür sind nicht gerade ein Schnapper :-()
daher meine Frage zur Unterhaltspflicht.

Die Problematik der Stäube am Bau ist angesichts der "Mülldeponie" im Gebäudezwischenraum auch nicht zu vernachlässigen , Ich weiß nicht wann, ob und wie deer Haufen tiefer sackt oder gar wie es zu entsorgen ist. Ausräumen werde ich es auf keinen Fall, möchte aber auch nicht stets bei jedem vorbeifahrenden LKW eine Priese Feinstaub aus dem Hohlraum zwischen den Gebäuden in die Wohraumluft meines Hauses durch irgendwelche Ritzen im FW injeziert bekommen.
Nebenbei erwähnt, der "diy" Erbauer und ursprpüngliche Eigentümer der nachbarlichen Fassadenbekleidung starb an Lungenkrebs vor 20Jahren.

Gruß
 
und noch ein Bild vom Dachanschluß

das Bild oben zeigt rechts neben der Leiter eine vorgemauerte Lehmsteinwand. Dahinter liegt direkt die Außenwand vom Nachbarn. Die Gefache vom Nachbarn sind hier mit zerkloppften Gipsesstrichresten ausgemauert und mind. 10cm dick mit Lehmputz glattgeputz. Auf dieser Wand fanden sich raumseitig meinem Haus zugehörig historische Tapetenreste um ca. 1860. Daher vermute ich die Nachbarwand wurde als eigene Wand genutzt. Das gleiche Bild zeigte sich unterhalb im EG. Fachwerkmäßige Verbindungen zwischen dem Eckständer und dem nächsten Ständer der Giebelwand gab es hier keine, lediglich einen auf, an die Ständer angenagelten, Holzkeilen aufgelegten Balken. Der waagerechte Balken auf den Eckständer aufliegend (hier ohne den Rehm) oberhalb der Leiter im 1.OG, bildet die erste Verbindung zwischen Eckständer und erstem Ständer von links in der Giebelwand. Im Gefach rechts der Leiter fanden sich der schräge Verlauf Rußgeschwärzten FW und Lehmputz unter dem auf dem Bild noch vohandenen 5cm dicken Lehmputz.
 
links vom"grünen" Balken beginnt der Hohlraumspalt

Das Nachbarhaus hat hier ein Sockel am Eternit und springt oberhalb ewas zurück. Dieser Rücksprung findet sich jedoch nicht in dem Holhraum zwischen den Gebäuden.

Herstellung und Unterhaltungspflicht des Bauwerksanschlusses:
§19 NNachbG (Niedersachsen)

(1) Wer eine Grenzwand neben einer schon vorhandenen Grenzwand errichtet, muss sein Bauwerk an das zuerst errichtete Bauwerk auf seine Kosten anschließen, soweit dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst erforderlich oder für die Baugestaltung zweckmäßig ist. Er hat den Anschluss auf seine Kosten zu unterhalten.

Weiß jemand wie diese Norm anzuwenden ist bei Gebäuden die ca. 1670 und später errichtet wurden?

Gruß
Det
 
Giebelwand

Das sieht doch sehr verwurschtelt aus.
Irgendeine fachliche Anleitung geht aus dem Forum heraus nicht.
Da Sie ohnehin eine Baugenehmigung brauchen soll sich damit Ihr Planer und dessen Statiker befassen; die werden bei der Bauaufnahme dann noch genug fluchen über das was noch so alles zu Tage tritt.
Bei so einer komplexen Maßnahme ist der Bestandsschutz ohnehin weg; die Wand muß den geltenden Bestimmungen hinsichtlich Stabilität, Brandschutz und Schallschutz entsprechen. Aus dem Bauch heraus tendiere ich da zu einer neuen massiven Giebelwand. Der Spalt zum Nachbarn kann dann durch Blenden optisch und regensicher geschlossen werden.
Ich hoffe Sie haben genug Geld eingeplant. Schon die Planung wird sich im 4-stelligen Bereich bewegen, die neue Giebelwand ebenfalls.

Viele Grüße
 
Guten Morgen Hr.Böttcher,

das was auf den Fotos sichtbar ist, ist inzwischen längs wieder (fachgerecht) aufgebaut, es dient nur zur Verdeutlichung dessen , was mein Anliegen ist. Auf das bitumieren von Grundschwellen und Anblatten von Fachwerk mittels Dachlatten wurde konsequent verzichtet :)

Unter Giebelwand verstehe ich die hier nicht sichtbare Wand unterm Giebel und nicht unter der Traufe, also die Grenzwände zwischen dem grauen ganz linken, und mittleren Haus.
Der Spalt ist im Moment verschlossen, wird aber nochmal Thema sein in diesem Jahr.

Bezüglich des Hohlraums liegen mir Vorschläge vor, von so lassen bis hin zum Verfüllen mit einem sogenannten stabilisierenden speziellen Leichtbeton. Also nettes Spektrum der Möglichkeiten.
 
Giebelwand

Na Sie sind ja ein Scherzkeks.
Da veröffentlichen Sie Fotos von einem Zustand der gar nicht mehr existent ist und wollen dann Ratschläge auf dieser Grundlage?
WIE sieht die Wand JETZT aus?
Was mich noch wundert: Was sagt denn Ihr Planer zu dem Problem? Der muß dazu doch einen Vorschlag gemacht haben.

Viele Grüße

p.s. Betreffs der neuen Wand bin ich gespannt wie das Problem gelöst wurde. Ich hätte eine massive, mit ein oder zwei kurzen Querwänden ausgesteifte Giebelwand auf einer Mikrobohrpfahlgründung gewählt. Damit kann ich Horizontalkräfte vom Nachbarhaus und umgekehrt fernhalten.
 
Guten Morgen,
die Fotos dienen nur der Veranschaulichung und Beschreibung um das Verhältnis zwischen den Häusern darzustellen. Die Fragestellung gehört nicht zu den Aufgaben des Architekten und betrifft nicht die Sanierung. Er tendiert zu Hohlraum offen lassen...

Die Fragen waren,
1. wenn Hohlraumverfüllen,
a)dann mit welchem Material (Isofloc, Perlite, Blähton, Glasschaum etc.
b)evt. nur bis zum Fußboden vom Dachboden , ab hier ist der Spalt hinreichend breit um darauf einen begehbaren (durch eine Luke im Giebel) Abschluß erstellen zu können (in Abstimmung mit dem Nachbarn, rechtlich überhaupt zulässig?)?

2. wer ist für den Bauschutt im Hohlraum zuständig?
Ziegelschutt auszuräumen ist nicht das Problem, wohl aber die Eternittreste verbunden mit der Ungewissheit, welche Stäube vom Eternit zerschneiden stammen.

3. welcher Nachbar ist für Instandsetzung und Unterhalt des Anschlußes der Grenzwände (2 eigenständige Grenzwände dicht an dicht) zuständig?

Zur Aussteifung des Gebäudes. Die fehlenden fachwerkmäßigen Verbindungen in der schwarzen Küche, wurde durch das Einziehen einer Grundschwelle und einer Stockschwelle gelöst. Der Zwischenraum wurde mit Poroton ausgemauert.
In vertikaler Verlängerung der Kellerwand, die im rechten Winkel zur Grenzwand steht wurde diese mit Natursteinsichtmauerwerk auf 2,2m Länge (jew. ab Grenzwand) bis zum 2. OG wieder hochgemauert.
Hofseitig wurden neue Streifenfundamente erstellt und das verkorkste FW instandgesetzt. Massivmauer wäre nicht zulässig gewesen wegen Denkmalschutz.
Die Fundamentfrage zum anderen Nachbarn ist noch ungeklärt und hier nicht Thema.

Herzliche Grüße
D.
 
Hohlraum

Dann lesen Sie meinen zweiten Beitrag noch mal.
 
Danke für die Info

massive Giebelwand geht nicht wegen DS, die Wand ist ansonsten auch noch im guten Zustand , selbst der original Verputz Außenseite, auch wäre dies eine erheblicher Eingriff in das konstruktive Gefüge. Ich nahm eine Verwechselung zwischen Gieblwand und Traufwand an, Entschuldigung , habe ich überlesen!

Gruß in den Nordharz
D.
 
Thema: Dämmung / Hohlraumverfüllung zwischen zwei Gebäuden

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