Anbau an Altbau ! Ohne Genehmigung ???

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Marcus Hartmann

Guest
Hallo
Wir planen, an die Rückseite von unserem Haus, einen Anbau hin zu stellen. Man könnte dann in diesen Bereich von der Küche aus gelangen. Ich hatte mir gedacht, die Konstruktion aus Konstruktionshölzern zu erstellen, die dann von innen und aussen sichtbar wären. Auf der einen Seite kämen dann 2 doppelflüglige Balkontüren und an der anderen ein einflügliges Fenster.Das Dach wird in Schiefer gedeck. Der ganze Anbau wäre dann 4,00m x 2,50 m.
Muss ich einen Bauantrag stellen, oder reicht es wenn ich die Nachbarn um Erlaubnis frage.
Ich baue ihn in unseren Hof, in den meine Nachbar einsehen können.
 
Ländersache

Hallo,

Schauen Sie soch einfach mal in die Bauordnung Ihres Landes (gibt es meistens auf der Internetseite der Landesregierung). Dort können Sie nachlesen, welche baulichen Maßnahmen genehmigungsfrei sind - z.B. Vorbauten, die nicht Aufenthaltsräume sind, Gewächshäuser, Sprungschanzen bis 10m Höhe, Wildfütterungsstände und ähnliches,

Habe mit einer derartigen Frage beim Bauamt aber auch schon sehr kontroverse Debatten unter den Mitarbeitern ausgelöst.

Vielleicht deklarieren Sie das Vorhaben zur Vogel-Voliere ;-)

Viel Erfolg

Bernd
 
Wir mussten einen Bauantrag stellen, mit STatik, Wärmeschutzberechnung usw.
Und wenn Ihr Objekt ein Haus ist, das denkmalschutz hat, dann hat auch die Denkmalbehörde noch ein Wörtchen mitzureden...

Grüße Annette
 
Und wenn kein

Bauantrag erforderlich ist, dann sind sie trotzdem an die weiteren Auflagen der Bauordung gehalten. Das bedeutet auch, dass sie eine Statik und eine Berechnung nach EnEV von entsprechneden Sachverständigen erstellt oder geprüft benötigen.
Ich empfehle, sprechen sie direkt mit dem zuständigen Bauamt, oder suchen sie sich einen kompetenten Ingenieur, der ihnen die nötigen Informationen liefern kann und auch in der Lage ist die entsprechenden Unterlagen anzufertigen.
 
Thema: Anbau an Altbau ! Ohne Genehmigung ???

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