Imprägnierte Hölzer = Sondermüll ?!!

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Martin Malangeri

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Aus gegebenen Anlass, ein kurzer Hinweis: Am 01.03.03 wird die neue Altholzverordnung in Kraft treten.
Verordnung über die Entsorgung von Altholz
Diese Verordnung tritt am 01. März 2003 in Kraft.
Wesentliche Inhalte dieser VO:
- Als Altholz gelten Industrierestholz und zu Abfall gewordene Holzprodukte. Voraussetzung ist, dass bei Verbundstoffen der Holzteil mehr als 50 Masseprozent beträgt und Altholz als Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anfällt.
- Erfasst werden die heute gängigen Verwertungsverfahren für Altholz; sonstige mögliche Verwertungswege werden von der VO nicht geregelt, aber auch aus Gründen künftiger innovativer Verwertungsverfahren nicht ausgeschlossen.
- Definiert werden hochwertige stoffliche und energetische Verwertungsverfahren; nicht der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung.
- Altholz wird in 4 Altholzkategorien eingeteilt: A I (weitestgehend naturbelassenes Altholz) bis zu A IV (z. B. mit Holzschutzmittel behandelte Bahnschwellen); bei Gemischen gilt jeweils die Kategorie mit den strengeren Vorschriften.
- Die jeweiligen Altholzkategorien A I bis A IV werden unterschiedlichen Verwertungswegen zugeordnet; eine "Sonderkategorie" gilt für PCB-Altholz, sofern dies mehr als 50 mg/kg PCB enthält.
- Kontrolliert wird die Altholzverordnung durch eine hohe betriebliche Eigenverantwortung; ergänzt mit Fremdkontrollen. Insbesondere Betreiber von Altholzverwertungsanlagen sind verpflichtet, das Altholz den vorgesehenen Entsorgungswegen zuzuordnen. Außerdem werden Dokumentations/ Nachweispflichten vorgegeben.
(Bundesgesetzblatt 2002, Teil I Nr. 59, 23. Aug. 2002) Näheres dazu siehe http://www.bundesanzeiger.de.
Die bisher absehbaren Folgen aus dieser Verordnung werden sein:
-erhöhten Prüfungs- und Sortieraufwand bei den Verwertern und in der Vernichtung von Althölzern
-alle imprägnierten Bauhölzer, Dachbauteile, Tür- und Fensterstöcke, in Außenbereichen verwendete Hölzer (Wirkstoff ist egal) werden in die höchste Kategorie AIV eingeordnet und dürfen nur in Verbrennungsanlagen nach BImschG §4 entsorgt werden.
-die Entsorgungskosten werden sich durch die Einführung der neuen Verordnung fast zwangsläufig erhöhen.
-langfristig wird dies wahrscheinlich einen größeren Umfang des Einsatzes von Bauholz der Gefährdungsklasse 0 (Ohne Holzschutzmittel) zur Folge haben.
Weitere Infos, sobald vorhanden, an dieser Stelle.
P.S.: ein Prösterchen auf den konstruktiven Holzschutz...
 
Sortieren nach Altholzverordnung

Es wird insgesamt fünf versch. Klassen der Sortierung geben:
AI - naturbelassenes Altholz
AII - verleimt, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Bestandteile
AIII - verleimt, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz mit halogenorganischen Bestandteilen, jedoch ohne Holzschutzmittel
AIV - Altholz mit Holzschutzmittel
PCB-Altholz - PCB haltiges Altholz mit einem PCB Gehalt über 50mg/m3
Die Vorsortierung ist durch den Altholzbesitzer vorzunehmen!
Das heisst, der Entsorgungsbetrieb wird seinen Lieferanten, beispielsweise den Abbruchunternehmen vorgeben, die Hölzer vorzusortieren, der Abbruchunternehmer muß vor Ort mehrere Container zur direkten Sortierung vorgeben, als Sanierungsbauherr, ausschreibender Ingenieur oder Architekt wird man Geld sparen können, wenn man die Baustelle direkt dementsprechend organisiert.
Die Vorgaben werden strikt sein oder ausgelegt werden können. Ist also ein Container mit unbehandelten Altholz der Klasse AI gegeben in dem nur ein Fensterstock der Klasse AIV liegt, kann der ganze Container nach Klasse AIV abgerechnet werden!
Die Deponiekosten werden den einzeln Klassen entsprechend gestaffelt sein, da ein erhöhter Organisationsaufwand der Entsorger zu erwarten ist und die Verbrennung der Klasse AIV bestimmte Verbrennungsanlagen vorschreibt!
PCB-haltiges Altholz (Stichwort Hylotox-Wirkstoffe) sollten auf der Baustelle sowieso getrennt aufbewahrt werden. Diese sind auf Menge zu beproben, auch das kann im Vorfeld auf der Baustelle organisiert werden.
Grüße aus Leipzig
 
Thema: Imprägnierte Hölzer = Sondermüll ?!!

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