Fachwerk.de - Altenteilerhaus umbau

Hallo,

wir haben die Möglichkeit im Aussenbereich ein Haus zu bauen. (D. h. meinen Eltern bekommen eine Baugenehmigung für ein Altenheilerhaus, welches sie mir anschließend überschreiben wollen). Bleibt dieses für immer ein Altenteilerhaus, bzw. haben wir mal die Möglichkeit in ca. 20 bis 30 Jahren, das Wohnhaus umzubauen?

Liebe Grüße
Altenteil bauen
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KarenL | 25.08.11
was
sagt den Eurer Baugestztbuch dazu. Ich weiß nur aus einem Gerichtsurteil, daß es getrennte Wohnungen bleiben müssen.
Sonst verliert das Bauvorhaben seine Privilegierung.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 25.08.11
Altenteilerhaus
ich gehe mal davon aus, das es sich um einen landw. Betrieb handelt wo ihre Eltern ein Altenteilerhaus genehmigt bekommen???

Dann bleibt das Altenteilerhaus grundsätzlich Teil des landw. Betriebes. Sie können es nicht vom Hof abtrennen

Die vorhandene Wohnung können sie umbauen, wenn es erforderlich ist.

Ich würde mich mit dem Kreislandvolkverband (Bauernverband) in Verbindung setzen. Er wird ihnen näheres dazu sagen können.
Kleines Fachwerkdorf
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Heinz-Josef Burhorst | 25.08.11
es
ist also möglich, dass die Baugenehmigung nach Stilllegung eines solchen betriebes erlöscht. Dazu passende Urteile findet man im Netz.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 26.08.11

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