Nutzungsänderung beim alten Bauernhof

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luckistrucki80

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Hallo,
wir möchten uns gerne einen alten Resthof kaufen. Dort befinden sich 1 altes Bauernhaus, ein neues Einfamilienhaus, ein paar Scheunen und eine 700m² große Werkstatt, die zur Zeit als Schreinerei genutzt wird. Wir würden gerne dort einen Handel von Mineralien und Edelsteinen und einen Betrieb für Fahrzeugtechnik betreiben. Beim Bauamt sagte man uns, dass dies nicht möglich sei, da sich die Räumlichkeiten im Aussenbreich liegen und eine Änderung nicht möglich sei, man könne sie weiterhin als Schreinerei nutzen oder abreissen und wieder Landwirtschaft betreiben. Wir würden uns gerne einen großen Traum erfüllen und mit 3 Generationen dort hin ziehen, es scheint im Moment unmöglich.
Wer bei so einer Angelegenheit schonmal ERfolg hatte, bitte melden, bin für jeden Beitrag dankbar.
Gruß Stefan
 
Außnbereich nach § 35 BauGB

Hallo,

es hat seinen Sinn, daß nicht in jedem ehemals landwirtschaftlichen Betrieb ein Gewebegebiet entsteht.
Also: keine Chance, und das ist gut so.

Grüße vom Niederrhein
 
Es handelt sich schon seit Jahrzehnten nicht mehr um einen landwirtschaftlichen Hof und von Gewerbegebiet verstehe ich etwas anderes. Außerdem macht es für mich keinen Unterschied ob die Schreinerei drin bleibt oder ein ähnliches Gewerbe einzieht, aber so ist`s nun mal in Deutschland, Gesetze über Gesetze und die Meisten für die Tonne.
 
Thema: Nutzungsänderung beim alten Bauernhof

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