Fachwerk.de - Regenwasser, Abwasser und Kleinkläranlage

Hallo,
mein Mann schickt mich folgendes fragen:
Wir benötigen eine Kleinkläranlage (Sachsen), wie sauber ist das Wasser das da rauskommt? Kann man das theoretisch in eine Zisteren einleiten und dann zB für die WC Spülung nutzen?
Muss man trtozdem Abwasser zahlen, auch wenn mann rein theoretisch kein Wasser von den Wasserwerken bräuchte?
Ich warte mal eine klärende Anwort ab und frage dann weiter :)))))
Danke,
Nat
Noch ganz am Anfang...
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Natalie | 29.11.08
Moin,
diese Frage können Sie bei Ihrem zuständigen Wasserwerk klären.
sinnvolles Bauen
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Olaf Bernhardt | 29.11.08
Brauchwassernutzung
Wenn es eine gut funktionierende Anlage ist, kann es problemlos zur Toilettenspülung genutzt werden.
Es macht sich auch bezahlt, eine separate Wasseruhr dazwischen zu hängen, um Gegenrechnungen aufzumachen.
Präzisere Daten wie bereits angemerkt (O.B.) bei Ihren örtlichen Wasserwerken.

Grüße in den Advent,

Udo
LEHM - natur am bau
Mitglied der Fachwerk.de Community()
LehmHandWerk Udo Mühle | LehmHandWerk | 29.11.08
Abwasserspiele
Dieses Thema sieht nur harmlos aus, es verbirgt aber eine Menge Ärger und Mauschelei. In jedem Landkreis herrschen andere Vorschriften über Genehmigung, Prüf&Wartungsfristen, Schlammabfuhr... Was aus Ihrer Anlage heraus kommt, hängt zuerst von Ihrer Einleitung ab. Ihr Abwasser muss versickern oder in einen Vorfluter geführt werden. Wenn Sie Ihr Leitungswasser vom Zweckverband beziehen, wird er Ihnen Abwassergebühren berechnen, auch wenn er selbst Ihr Wasser nie zu sehen bekommt und sich gesetzlich von der Abwasserentsorgerpflicht hat befreien lassen. Da ist viel Gemauschel, Behördeninteresse, Fehlplanung, aber auf keinen Fall Korruption im Spiel! Wollen Sie wirklich diesen Themenkreis beleuchten? Dann viel Mut und einige Stichworte zur Internetsuche: Recht auf Abwasser, Abwasser marsch, Abwasserfreies Grundstück, Heilungsgesetze Zweckverbände Brandenburg, Anschlußzwang...
Im Zweifel für das Alte
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Mario Achsnick | 29.11.08

Um der ursprünglichen Fragestellung wieder nahe zu kommen. Da ich selbst ein "Opfer" der sächs. Landesregierung und deren Verordnung bin, stellt sich das Problem so: Die bis 2015 um- oder einzubauenden (Klein)Kläranlagen müssen als vollbiologische Anlage arbeiten. Die damit zu erfüllenden Spezifikationen des Abwasseres kennt jeder Hersteller/Lieferant und Installationsbetrieb solcher Anlagen. Die Abwassernormen sind auch gesetzlich vorgegeben was dann als vollbiologisch gilt. Manch ein Unternehmen wirbt sogar mit fast Trinkwasserqualität. Je nach Anlagentyp wird mit der Weiterverwendung des Abwassers als Brauch- und Nutzwasser für WC, Gieß- und sonstiges Brauchwasser geworben.

Wer also bei einer Erstellung der Anlage darauf achtet, dass z. B. eine ausreichend dimensionierte Zisterne mit nachfolgender Versickerung gleich mit gebaut wird, der leitet nichts mehr ein und muss folglich auch nichts mehr an die Wasserwirtschaft zahlen. Schon gar nicht für die Einleitung!
Selbst ist der Mann
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Pinne | 08.12.08
Kleinkläranlage gesetzliche Vorschrift: abflusslose Grube
Hallo,
die Diskussion hier ist schon einige Jahre alt, hoffentlich kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen.

Bei uns gibt es keine zentrale Abwasserklärung. Jahrzehnte wurde Brauchwasser via Dorfteich oder Sickergruben entsorgt.
Die Umweltverordnung (MeckPomm) zwingt zum Einbau einer privaten Kleinkläranlage: Vollbiologisch oder abflusslose Grube.

Man mache sich keine Illusionen: Die Kleineinleitergebühr ins "öffentliche" Grundwasser sowie die wasserrechtliche Erlaubnis wird von der Gemeinde trotzdem erhoben.

An den Wohnhäusern (Gutshof und Bauernhaus) habe ich mit der Nachbarin gemeinsam eine Biokläranlage gebaut. Ist okay, hat etliches gekostet, aber es gab vom Land noch einen Förderungszuschlag. Das Schilfbeet ist gut im Garten integriert, stinkt nicht. Der Wartungsaufwand ist sehr gering, die Feststoffe müssen nur alle paar Jahre mal abgesaugt werden. Das entscheidet die Wartungsfirma.

Nun meine Frage:
----------------
Für ein etwas abseits gelegenes altes Bauernhaus (vermietet) lohnt sich die Bioanlage nicht. Ersatzweise wäre auch eine "abflusslose Grube" genehmigungsfähig.
Hat jemand Erfahrung damit?
Kann man die vorhandene Sickergrube (evtl. in Eigenbau) Abdichten - und wenn ja, wie und womit?

Freue mich auf Eure Antworten.
mfg Regina H.


Regina H. | 08.05.10

Passende Bilder aus der Bilddatenbank:

1- Abwasserführung á la toscana - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
2- Abwasserführung á la toscana - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
3- Abwasserführung á la toscana - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Abwasser Schall geschützt - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
der gefundene abwasserkanal - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Wasser und Abwasser vorher - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo