Absetzbarkeit für Herstellungskosten in Hessen

Diskutiere Absetzbarkeit für Herstellungskosten in Hessen im Forum Denkmalschutz im Bereich - Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Eigentümer eines komplett unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Hofgutes in Hessen. Nachdem wir im...
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Gudrun Schmidt

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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Eigentümer eines komplett unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Hofgutes in Hessen. Nachdem wir im Laufe der letzten 12 Jahre das Haus saniert haben und nachdem wir fertig waren jetzt die freundliche Mitteilung bekommen haben daß das Ganze unter Denkmalschutz steht -vor zehn Jahren war wegen einer im Sanierungswahn der 60er vorgenommenen Veränderung einer Außenwand mit "großen" Fenstern (für mehr Wände hats Geld anscheinend GottseiDank nicht gereicht) das nicht der Fall, anscheinend sind die Ansprüche da in den letzten Jahren gesunken... Das wir keine Förderung mitnehmen konnten hat uns allerdings schon geärgert. Aber weg is weg. Nur -wir möchten jetzt in eine unserer Scheunen im Erdgeschoß eine Wohnung einbauen, Planung steht, Kreisdenkmalbehörde ist im Gegensatz zu früher sehr kooperativ und diesmal möchten wir die Förderung gerne mitnehmen. Ich habe mir die Förderrichtlinien des Denkmalamtes runtergeladen, es handelt sich um eine Herstellung, wäre also nach dem Text zu 100% absetzbar über die Jahre. Und genau hier bräuchte ich eine Erklärung.Heißt das, daß ich bei fiktiven Kosten von 50000€ jedes Jahrca. 5000€ zurückkriege oder wird das ganze vorne abgezogen, so daß der tatsächliche Betrag von der Progression abhängig ist?
 
soweit ich das weiß,

man kann das als Sonderkausgaben absetzen. DAs heißt nicht, dass man das auch komplett wieder rauskriegt. Es kommt auf die Steuer an, die man selber bezahlt (also: Wenn man nicht arbeiten gehen würde und auch keine Steuern zahlt, dann kriegt man auch nix raus). Aber auf keinen Fall bekommt man das Geld ganz zurück, das ist sicher.

Grüße Annette
 
Absetzbarkeit-soweit ich das weiß

Hallo Annette,
genau das ist der Punkt über den ich mir nicht klar bin.Die normale Abschreibung beim Hausbau lief früher so, daß der abzusetzende Betrag entsprechend bis zum Maximalbetrag einkommensmindernd geltend gemacht werden konnte. Das reduzierte Einkommen wurde dann entsprechend der jeweiligen Progressionsstufe versteuert.Ich bin in den Steuertipps des Landesamtes nur über die Unterscheidung für Erhaltungsaufwendungen - reduziert entsprechend der Progression- und Herstellung 100% Absetzbarkeit gestolpert.
Da fehlt mir leider immer noch der Durchblick. Ich werde mal abwarten, vielleicht ergibt sich noch was, wenn nicht muß ich doch mal den Steuerberater heimsuchen. Bis dahin vielen Dank MfG Gudrun
 
Denkmalschutz und EST

Hallo Gudrun Schmidt,

wir haben ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus saniert und vom Denkmalschutzamt in Wiesbaden einen kleinen Zuschuss dafür bekommen. Wichtiger ist die Absetzungsmöglichkeit der Kosten nach § 10f bzw. §7h und §7i EStG. Sämtliche Ausgaben zum Erhalt des Baudenkmales können da als steuermindern angegeben werden, d.h. verteilt auf 10 Jahre sind die Aufwendungen als Sonderausgaben vom Einkommen!! abzuziehen und das steuerpflichtige Einkommen vermindert sich dadurch. Die Denkmalschutzbehörde muss aber zum einen das Objekt als schutzwürdig anerkannt haben, die Renovierung abgesegnet, genehmigt haben und sämtliche Rechnungen überprüfen und bestätigen. Nur mit der dann von der Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Höhe der Aufwendungen kann dann beim Finanzamt die Steuerminderung eingereicht werden.
Bei uns hat es wie beschrieben gut funktioniert - und einmal vom Finanzamt genehmigt läuft das ganze Verfahren 10 Jahre problemlos.
Das alles ist zwar etlicher bürokratischer Aufwand, aber es lohnt sich! Viel Erfolg damit!

Gruß

R.Lehner
 
Thema: Absetzbarkeit für Herstellungskosten in Hessen

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