Fachwerk.de - Was steht in der DIN 18160 Teil1 Absatz 5.3 ??
Was steht in der DIN 18160 Teil1 Absatz 5.3 ??
Alle Suche im Netz blieb ohne Ergebnis
es sollte für NRW gelten
Rolf
Rolf leenders | 18.10.06
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es sollte für NRW gelten
Rolf
Rolf leenders | 18.10.06
Abgasleitungen
Teil 1: Planung und Ausführung.
Aber da ein Architektenbüro keine Normenauskunft ist, fragen Sie besser Ihren Schorni, was genau dieser Absatz meint.
Grüße
Teil 1: Planung und Ausführung.
Aber da ein Architektenbüro keine Normenauskunft ist, fragen Sie besser Ihren Schorni, was genau dieser Absatz meint.
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 18.10.06
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DIN 18160
Dies ist die Norm für Abgasanlagen und gilt bundesweit.
Der Punkt 5.3 handelt von der "Kennzeichnung der ausgeführten Anlage".
Fragen Sie Ihren Bez. Schornsteinfegermeister, da hier Erläuterungsbedarf besteht, oder probieren Sie es über www.schornsteinfeger.de und der entsprechenden Innung.
Dies ist die Norm für Abgasanlagen und gilt bundesweit.
Der Punkt 5.3 handelt von der "Kennzeichnung der ausgeführten Anlage".
Fragen Sie Ihren Bez. Schornsteinfegermeister, da hier Erläuterungsbedarf besteht, oder probieren Sie es über www.schornsteinfeger.de und der entsprechenden Innung.
Ich weiß auch nicht alles. Das weiß ich.
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Bez. Schornsteinfegermeister und Energieberater | Gabriel Simon | 18.10.06
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Bez. Schornsteinfegermeister und Energieberater | Gabriel Simon | 18.10.06