Dachabbau bei Toreinfahrt genehmigungspflichtig?

Diskutiere Dachabbau bei Toreinfahrt genehmigungspflichtig? im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Hallo zusammen, ich besitze einen alten Bauernhof samt Toreinfahrt (zwischen Wohnhaus und Stallgebäude). Die Toreinfahrt ist komplett überdacht...
R

Ronny1

Beiträge
26
Hallo zusammen,

ich besitze einen alten Bauernhof samt Toreinfahrt (zwischen Wohnhaus und Stallgebäude). Die Toreinfahrt ist komplett überdacht und geht etwas unglücklich in die Stallung über, ebenso ist das Dach ziemlich marode, kaputte Stellen, faule Balken usw.

Der Plan sieht es vor, das ganze Dach weg zu reißen - aus Sicherheits- und Schönheitsgründen), und die Toreinfahrt nur ca. in 1,50m breite gegen Regen zu überdachen.

Die Ansicht wäre also nur minimal verändert und letztlich sogar schöner. Muß ich sowas genehmigen lassen und was kommt da (an Kosten) auf mich zu oder kann ich einfach los legen? Letztlich bleibt die Gefahr des Einsturzes und ich habe kein Geld für eine komplette Neudeckung.

Ab wann stört überhaupt die Ansicht das Bauamt???

Danke schon mal für Eure Hilfe!
 
das

kann sich schon Bauamt von bauamt unterscheiden. Sind ja auch nur Menschen mit verschiedenen Aussichten.
Such doch mal einen Planer in deiner Nähe (persönlich) der mit dem zuständigen Bauamt einen guten faden spinnt. der Kann Dir seinen Preis bei Bedraf vorher sagen und schon mal die Fühler ausstrecken, ob überhaupt. Das würde aber, wenn für Ihn kein Auftrag dabei rausspringt, zumindest mehr als ein DANKE deinserseits kosten. ...
 
Hallo Olaf,

ich benötige ja keinen Planer - das alte Dach wird abgerissen und fertig ist und dann kommt ein kleineres wieder drauf. Wenn ich mir das planen lassen soll oder nur für eine Anfrage schon zahlen muß, dann kann ich es ja gleich melden oder eben auch nicht...

Es muß doch irgendwo festgelegt sein, was man ohne weiteres ändern darf und was nicht und wo die Grenzen sind?!
Ich meine es gibt Siedlungen wo 20 weiße Häuser stehen und ein lila-farbenes, da sagt keiner was aber ich möchte nur ein marodes Einfahrtsdach entfernen, was die Ansicht sogar noch verbessern würde - für alle! - und muß so einen Sackgang betreiben?!

Danke nochmal.
 
Dann geh doch einfach

mal zum örtlichen Bauamt. Bei uns in NRW ist ein Abriss bis 300 m³ genehmigungsfrei (das Gebäudevolumen rechnet sich ab Erdreich). Für das neue Dach wäre allerdings eine Genehmigung mit Statik erforderlich. Und wenn das in Teltow ähnlich ist, wirst du dann auch wieder einen Planer brauchen, denn der muss die erforderlichen Unterlagen erstellen und einreichen.
(Ob es irgendwo in der Nähe 20 weiße und ein lila-farbenes Haus gibt, hat hiermit natürlich gar nichts zu tun)
 
an Fred Heim:
Das mit dem lila Haus, habe ich geschrieben, weil ich ständig höre, daß die Ansicht stören könnte, wenn das Dach weg ist.

Aber ich kann ja mein Haus nicht so lassen, nur weil irgendwem da draußen die Ansicht meiner Gebäude dann nicht mehr paßt.

300m³ erreiche ich nicht aber ich will auch keine schlafenden Hunde wecken und nur für den Abriß eines maroden Daches mehrere Hundert Euro Gebühr zahlen...
 
Das muss natürlich jeder selber

entscheiden. Aber ich kenne so einige Beispiele wo der "Verzicht" die Baubehörden zu beteiligen hinterher um einiges teurer war, wie eine reguläre Genehmigung. Irgenwann holen einen die nicht erledigten die Dinge oft wieder ein.
 
Hans

wenn Du weist, was Du nicht willst, dann mach es nicht, ich weis nur, was ich nicht wissen kann. Deshalb mein Standpunkt. Du sollst ja nicht den Planer beauftragen, sondern ihn erst einmal ins Vorhaben einweihen. Ich glaube nicht, dass Du, wenn Du höflich fragst, schon eine Rechnung bekommst. Ich persnlich habe schlechte Erfahrungen mit einem Bauamt in Sachsen !!
 
Thema: Dachabbau bei Toreinfahrt genehmigungspflichtig?

Ähnliche Themen

H
Antworten
1
Aufrufe
305
Georg Böttcher1
G
I
Antworten
8
Aufrufe
7.365
Restauratio GmbH
Restauratio GmbH
J
Antworten
2
Aufrufe
1.184
jensundkatrin
J
Zurück
Oben