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Dachshund1
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Hallo, ich bin dabei, die Elektroinstallation in einem Haus komplett neu zu planen. Letztlich sollte wohl auch mal der Zähler (bj 1974) ausgetauscht werden. Dies kann bekanntlich nur durch einen Fachbetrieb im Auftrag des Energieversorgungsunternehmens geschehen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es eine Abnahmepflicht für alle nach dem Zähler erfolgenden Arbeiten besteht. Ich habe dazu bislang nichts gefunden. (selbstverständlich bin ich mir über die Vorschriften zur fachgerechten Installation im Klaren, auch auf etwaige versicherungsrechtliche Aspekte geht es mir gerade nicht).
Freu mich auf Infos
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