Vermeidung eines früherer Abnahmetermines

Diskutiere Vermeidung eines früherer Abnahmetermines im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Für unser Haus ist der 1.3.06 als spätester Fertigstellungs- und Übergabetermin in Aussicht gestellt worden. Nun wird das RMH aber schon Ende...
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Krabbe

Guest
Für unser Haus ist der 1.3.06 als spätester Fertigstellungs- und Übergabetermin in Aussicht gestellt worden. Nun wird das RMH aber schon Ende diesen Jahres fertig. Baubeginn war Anfang Oktober. Es handelt sich um ein Poroton- Mauerwerk mit einschalig mit Außenputz. Die Innenwände (alle ebenfalls aus Poroton) sind mit einem Gipsputz versehen.

Die Innenarbeiten wollen wir in Eigenleistung erbringen.

Da unsere Planung jedoch auf den 1.3. ausgerichtet ist, möchten wir noch keine Bauabnahme haben, mit der ja auch die Gefahren auf uns übergehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Abnahme hinauszuzögern?

Gibt es z.B. eine DIN, die eine bestimmte Restbaufeuchte bei der Übergabe vorsieht o.ä.?

Über ein paar Tipps würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.
 
Vermeidung von Abnahme

Haben Sie sich eigentlich auch schonmal Gedanken über die Gegenseite gemacht? Der Bauunternehmer, der sogar schon vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin die Arbeit vollbracht hat(Jaja, die unpünktlichen, unzuverlässigen Handwerker), und jetzt auf sein Geld aus der Schlußrechnung warten muß bis es Ihnen passt, und auch noch die Gefahren tragen muß?

Diese Denkweise ist einer der Gründe warum reihenweise Handwerksbetriebe Insolvenz anmelden müssen. Im übrigen heißt dieses Forum soweit ich weiß Fachwerk.de, weshalb der Beitrag etwas fehl am Platz zu sein scheint.
 
Vertrag lesen!

Wie Sie selbst schreiben ist im Vertrag der s p ä t e s t e Fertigstellungstermin festgelegt. Mit einem früheren Termin ist der Vertrag magels gegenteiliger Regelung ordnungsgemäß efüllt.

Ein Recht zur Abnahmeverweigerung haben Sie je nach Vertragsgrundlage (VOB/B oder BGB)nur bei wesentlichen Mängeln, die bei einem geschuldeten erweiterten Rohbau eher untypisch sind.

Ansonsten gilt, was mein Vorredner gesagt hat. Ich kenne reihenweise insolvente Bauunternehmen, die wegen Zahlungszurückhaltung von Auftraggebern aufgrund vermeintlicher Mängel pleite gegangen sind. Diese Mängel haben sich meißt im anschließenden Prozeß des Inso-Verwalters nicht im geltend gemachten Umfange bestätigt.

Gruß Eckard
 
Die Alten erhalten

Hallo Herr Krabbe,

sehen Sie es mir bitte nach, aber ich muss mich an dieser
Stelle den Vorrednern anschließen: Das Forum heißt Fachwerk.de und nicht Poroton.de. Privatrechtliche Dinge regeln Sie am besten mit dem Vertragspartner oder Ihrem Anwalt. Diese Forum ist ein Fachforum zum Thema Fachwerk und der damit verbundenen fachlichen Belange und nicht dazu da, für Neubauherren als Rechtsberatung zu dienen. In letzter Zeit wird das Forum, so habe ich den Eindruck, mehr und mehr von Leuten "missbraucht", die Neubauten erstellen oder Steinhäuser besitzen. Dies sollte nicht sein.
Wenn Sie auf der baufachlichen Seite mit Einträgen bleiben, wird niemand was dagegen haben, wenn Sie sich im Forum betätigen, aber den Bezugsbeitrag kann man streichen.

MfG
Joachim Simon
 
Abnahmeverzögerung?

Dachog. Nun, ich sehe es nicht so eng, ob nun Fachwerk oder andere Hüllen. Aber in einem muß ich meinen Forumskollegen Recht geben. Dieses Forum kann nicht genutzt werden, um anderen Kollegen einen reinzuwürgen. Denn die sind es doch zumeist, die hier Ratsuchenden Rede und Antwort stehen. Fragen Sie bei Behörden nach, oder vielleicht finden Sie eine Seite der Bauträger, die unter Anwendung aller Tricks versuchen eine Abnahmeverweigerung zuerreichen und damit das Zahlungsziel hinauszuzögern. Das sind ihre Ansprechpartner. Mfg ut de Oltmark
 
Ich glaub ich steh im Wald

??!!
In den Jahren wo ich mitspiele wird das Siel immer fieser.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Sorry, aber...

Zunächst einmal vielen Dank für die Reaktionen!

Es geht mir nicht darum eine Abnahme zu verweigern, sondern den Abnahmetermin hinauszuschieben. Auch geht es mir nicht darum, Firmen pleite gehen zu lassen.

Wenn selbst die beteiligten Firmen + Stadtwerke sich über das Tempo beklagen (Zeitdruck, keine Zeit für Informations- und Entscheidungsprozesse, andere Gewerke im Nacken...), ich höre, dass aus buchalterischen Gründen die Schlussrechnungen noch unbedingt in diesem Jahr geschrieben werden müssen, dadurch ggf. das Bautechnische dem Wirtschaftlichen untergeordneten werden, dann müsste doch jeder von Ihnen, der sich über meine Anfrage erbost hat, eher "Mitgefühl" mit den Handwerkern haben und die Handwerkerehre gefährdet sehen, weil es um das schnelle Fertigwerden aus fiskalischen Gründen geht und nicht primär um das Bauen als solches, ohne hiermit eine der beteiligten Firmen Negatives anhaften zu wollen.

Ich "halte Ihnen zu Gute", dass ich diese Infos bisher nicht geschrieben habe. Vielleicht können Sie aber jetzt auch meine Sicht ein wenig nachvollziehen und eher auf die Fragen eingehen, ob z.B. eine bestimmte Restbaufeuchte oder andere Dinge, die nicht als gravierender Mangel offensichtlich sind, eingehalten werden müssen.

Ich habe großen Respekt vor Handwerkern, die bei Wind und Wetter einen Bau vollenden, möchte aber nicht unter "Schreibtischtätern" leiden, die nur die Zahlen zu sehen. Natürlich gehören diese auch dazu, aber dürfen diese nicht zu Frust auf allen Seiten führen.

In diesem Sinne würde ich mich auf Ratschläge (nicht faule Tricks) freuen und wünsche allen TeilnehmerInnen eine besinnliche Weihnachtszeit.... und gute Geschäfte im neuen Jahr!
 
Hallo Ralf,

dagegen gibt´s Versicherungen.
Wo ist eigentlich das Problem?
Die Hütte kann doch über Winter so stehen wie sie ist. Das war mal ganz normal, als Zeit noch vorhanden war.
Über die Baufeuchte wird sich da wenig machen lassen, da es inzw. normal ist, daß die Häuslebauer ihre Häuser selbst trockenwohnen, zumal ja kein Zeitdruck besteht und ein Vertrag das nicht hergeben wird.

Sonst meckern alle weil es zu lange dauert....
Wie soll´s denn dann recht sein?
Just in time wird am Bau schwierig.

Gruß Lukas
 
Nachvollziehbar?

Sie schreiben in Ihrem ersten Beitrag, daß sie den Termin deswegen hinauszögern wollen, weil Sie erst mit dem 1.3. kalkuliert haben.
Im zweiten Beitrag schreiben Sie ´Ich habe großen Respekt vor Handwerkern, die bei Wind und Wetter einen Bau vollenden, möchte aber nicht unter "Schreibtischtätern" leiden, die nur die Zahlen zu sehen´.
Die Frage wäre, wer sieht denn jetzt nur die Zahlen?

Aber zur Beruhigung: Falls es durch sehr hohe Restfeuchte zu Schäden kommen sollte (was bei den derzeitigen relativ milden Temperaturen sehr unwahrscheinlich ist) greift sowieso die Gewährleistungspflicht des Handwerkers, egal ob Abnahme oder nicht. Sie können die Abnahme nur wegen offensichtlicher Mängel ablehnen die sehr wahrscheinlich nicht vorhanden sind.

Im übrigen ist es von der Feuchteproblematik gesehen eher von Vorteil für Sie wenn der Bau früher fertig ist, da er so bis März Zeit hat auszutrocknen, wenn erst im März Fertigstellung wäre würden Sie dann im klatschnassen Rohbau mit den Ausbauarbeiten beginnen, Schäden durch Schimmel oder Trocknungsrisse wären vorprogrammiert.

Ich hoffe sehr, daß Sie Ihren Standpunkt nochmal überdenken

Grüße aus Unterfranken
Herbert
 
Ausfrieren

Wurden nicht sogar früher (zumindest in der DDR) ein bedachter Rohbau offen über Winter stehen gelassen, damit die Restfeuchte ausfriert?

Gruß Eckard
 
Kosten der Finanzierung

Hallo ich denke es geht Herrn Krabbe dabei um die Kosten der Finanzierung usw. Aber trotzdem werde ich keine Rat geben, wie man einen Hebel ansetzten kann. Herr Krabbe, haben sie denn schon einmal mit dem Bauunternehmer geredet und versucht so einen für beide tragbaren Weg zu finden?
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Thema: Vermeidung eines früherer Abnahmetermines

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