Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung ?

Diskutiere Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung ? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, folgendes Problem: in "meinem" Fachwerkhaus habe ich derzeit den 1. Stock gemietet. Meine Vermieterin will das Haus verkaufen. Ich bin...
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Rolf Pelzer

Beiträge
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Hallo,

folgendes Problem:
in "meinem" Fachwerkhaus habe ich derzeit den 1. Stock gemietet. Meine Vermieterin will das Haus verkaufen. Ich bin
selbst am Kauf interessiert und habe auch ein Angebot gemacht.
In meiner Wohnung habe ich außergewöhnlich viele Bücher untergebracht, sie befinden sich nicht nur in Regalen, sondern
bedecken stapelweise den größten Teil der Bodenfläche.
Ein Kaufinteressent (Bauingenieur) hat sich gemeldet. Als ich ihm klarmachte, daß ich nicht bereit wäre im Fall eines Kaufes durch einen anderen auszuziehen und daß die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht vorlägen, fiel ihm ein, daß das Gewicht meiner Bücher die Statik des Hauses zu sehr belasten würde und das Haus daher einsturzgefährdet sei.
Meine Vermieterin hat daraufhin das Bauamt benachrichtigt und mir eine Abmahnung gesandt in der sie verlangt, daß ich
die auf dem Boden liegenden Bücher bis Ende des Monats entferne. Ansonsten hat sie mir die fristlose Kündigung angedroht.
Anzeichen für Einsturzgefahr sind meines Erachtens nicht vorhanden. Das Gewicht der Bücher ist jedoch sicher enorm.
Wenn es mir gelänge das Haus zu erwerben, würde ich die Bücher über das Haus verteilen.
Frage:
Was habe ich vom Bauamt zu befürchten ?
Wie kann ich mich gegen die Abmahnung bzw. eine fristlose Kündigung wehren ?
Ich bin keinesfalls bereit mich von irgendeinem dahergelaufenen Schnösel vertreiben zu lassen.
 
Völlig unjuristische Antwort:

1. Prüfen sie das tatsächliche Gewicht der Bücher,
prüfen Sie die tatsächliche Lastverteilung,
und setzten Sie diese in Beziehung zu üblichen
anzunehmenden Verkehrslasten in vergleichbaren Objekten.
Wenn das so in etwa klargeht:

Gibt es Anzeichen für Überlastung der Balkenkonstruktion,
die ausschließlich auf die Bücherlast zurückzuführen sind?
Oder gehen die Gefahren eventuell von anderen Schäden in
der Konstruktion aus?

Wenn das alles nicht zutrifft:
2. Besorgen Sie sich Zeugen für die von Ihnen beschriebenen
Äußerungen der Gegenparteien, und dann Anzeige wg. Nötigung.
Den Hauskauf sehe ich ohnehin als schwer gefährdet.

Ist denn eine gewerbliche Nutzung des Objektes derzeit gestattet?

Viele Grüße,
Philipp Kawalek
 
Bei Juristereien ...

geht es um Fristen, um Verträge und auch um Beweise!

Beweisen sie dem Bauamt einfach, dass es nicht überlastet ist - und die Sache ist gegessen!
Wenigstens die eine!
Wie? oder Mit wem?
Holen Sie sich einen Statiker, lassen Sie ein Gutachten erstellen und treten so den Gegenbeweis an!
Alles schriftlich machen - altes RA. Sprichwort: "Wer schreibt - bleibt!

Und neben dem statischen Gutachter sollten Sie sich auch evtl. um einen guten RA kümmern!

mfG

FK
 
Der Abmahnung...

würde ich widersprechen.

Im Übrigen ist der Vermieter in der Pflicht, den Nachweis der nicht vertragsgerechten Nutzung zu führen.

Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist, sollte nach einer verstrichenen Frist zur Beseitigung der bemängelten Gegebenheiten eine Kündigung wirksam sein.

Grüße

Thomas
 
Hallo

durch zufall bin ich in einem Buch auf die Lastannahme für Bücher (geschichtet gelagert) gestoßen. Dieses würde sich auf 8,5 kn/m³ belaufen.
jetzt müsste man nur noch wissen wie sich das auf deine Balken auswirkt.

Gruß
Dorothée
 
Thema: Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung ?

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