Ab wann muss auf den Bauantrag gewartet werden?

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Martin

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Hallo zusammen,
Ich bin komplett auf dieser Seite und Stelle direkt einmal die erste Frage an euch. Folgende Konstellation:
Meine Frau und ich haben ein Grundstück mit einer alten Stallung gekauft. Hier standen bis vor zwei Wochen auch wirklich noch Pferde brav in ihren Ställen. Nach deren Auszug sind wir angefangen diese gemauerten Ställe abzubrechen und die scheune zu entkernen. Sprich Ställe raus, Müll raus und Boden raus. Die Scheune ist also quasi von uns entkernt worden.
Am Gemäuer, Dach, etc. Haben wir noch nichts gemacht. Eine Bauvoranfrage wurde von uns vor dem Kauf bereits eingereicht und ist genehmigt worden. Der bauantrag geht erst in der kommenden Woche von unserem Architekten ans Amt. Da es uns natürlich in den Fingern juckt etwas zu tun und voran zu kommen, fragen wir uns jetzt: was können/dürfen wir machen, bevor die Baugenehmigung eingegangen ist. Oder darf man jetzt erstmal gar nichts weiter machen?
Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt uns ein kurzes Feedback geben.
 
Da

das Ermessensache des Bearbeiters sit, frage einfach im Bauamt nach. Und sagt, was ihr machen wollt, so pauschal sagt sicher keiner "JA".
 
Wir

warten seit 10 Monaten auf die Antwort zu einer Bauvoranfrage.

Grüße
 
Ohne Baugenehmigung / Abrissgenehmigung bitte die Finger davon lassen. Bis dahin können alle Arbeiten durchgeführt werden die nicht einer Genehmigung bedingen: Abbruch / Umbau nicht statisch relevanter Bauteile, Wände, Böden, Wandbekleidungen, etc. Alles was zu Renovierung / Ertüchtigung bestehender Bauteile / ggf. energetischer Ertüchtigung zählt kann in der Regel ebenso durchgeführt werden. Kommt drauf an, was das alles einmal werden soll.

Je nachdem was beantragt werden soll und in welcher Art das Baurecht gelagert ist, kann dies unterschiedlich lange dauern. Einflussfaktoren wären u. a.:

- liegt die Scheune im Bereich eines gültigen Bebauungsplans
- liegt die Scheune im ungeplanten Bereich innerorts
- liegt die Scheune im Außenbereich

Einfluss hat dann auch was überhaupt mit der Scheune geschehen soll.

- Abbruch
- Umnutzung zu Wohnen, Büroflächen, Supermarkt ..........

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Ab wann muss auf den Bauantrag gewartet werden?
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