5-Jahre Gewährleistung - Fristverlängerung bei Handwerkerpfusch?

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Matthias

Guest
Hallo!
Ich habe ein altes Haus aus der Gründerzeit mit Stuckfassade.
Im Erdgeschoss auf der Fassadenseite wurde durch einen Stukkateur schadhafter Bossenputz erneuert. Bereits wenige Monate nach Fertigstellung waren an der Oberfläche Salzausblühungen erkennbar. Den Handwerker habe ich wiederholt darauf hingewiesen. Nach ca. einem Jahr kam es zu ersten Ablösungen und Blasenbildung im Putz . Ich musste leider einen Rechtsanwalt einbeziehen, da der Handwerker völlig uneinsichtig war. Ein außergerichtliches Gutachterverfahren hat dann nach ca. 3 Jahren die handwerklichen Fehler (durch belassenes versalzenes Mauerwerk) bestätigt. Wie sieht es nun mit der Gewährleistung aus? Verlängert sich die Gewährleistungsfrist? Eigentlich müsste ich doch 5 Jahre Anspruch auf eine Mängelfreie Fassade haben???
 
Gewährleistung

Eine Mängelanzeige innerhalb der Gewärleistungsfrist setzt den zeitlichen Ablauf außer Kraft bis der Mangel beseitigt ist.
Gab es eine Bedenkenanmeldung vom Stukkateuer?
Was für Salze wurden gefunden?
Was für Mörtel hat der Stukkateur verwendet?
 
Antw.: 5-Jahre Gewährleistung - Fristverlängerung bei Handwerkerpfusch

Sehr geehrter Herr Böttcher,
Danke für die schnelle klare Antwort. Die Information sur Garantie war sehr hilfreich, Laut Gutachten wurden in den Potzproben hohe Konzentrationen an hygroskopischen Nitraten und Sulfaten nachgewiesen. Vor der Sanierung waren Mauerziegel im Sockelbereich offenbar aufgrund der über Jahre undichten Dachrinnen rund ausgewaschen und porös. Entgegen der mündlichen Absprachen wurden defekte Steine auch nicht und alles vermutlich mit Kalk-Sand-Putz aufgefüllt. Vorhandene alte Wandanstriche auf guterhaltenem Bossenputz wurden nicht entfernt, sondern einheitlich mit den ausgebesserten Defekten mit STUKKOPLAN gestrichen, so dass auch die alten Ölfarbanstriche eine einheitliche sandige Oberfläche erhielten und wie erneuert aussahen.
 
Antw.: 5-Jahre Gewährleistung - Fristverlängerung bei Handwerkerpfusch

Sehr geehrter Herr Böttcher,
Danke für die schnelle klare Antwort. Die Information zur Garantie war sehr hilfreich, Laut Gutachten wurden in den Potzproben hohe Konzentrationen an hygroskopischen Nitraten und Sulfaten nachgewiesen. Vor der Sanierung waren Mauerziegel im Sockelbereich offenbar aufgrund der über Jahre undichten Dachrinnen rund ausgewaschen und porös. Entgegen der mündlichen Absprachen wurden defekte Steine auch nicht ausgewechselt und alles vermutlich mit Kalk-Sand-Putz nur aufgefüllt. Vorhandene alte Wandanstriche auf guterhaltenem Bossenputz wurden nicht entfernt, sondern einheitlich mit den ausgebesserten Defekten mit STUKKOPLAN gestrichen, so dass auch die alten Ölfarbanstriche eine einheitliche sandige Oberfläche erhielten und wie erneuert aussahen.
 
Außenputz

Der Handwerker hat vor Beginn der Putzarbeiten den Untergrund zu prüfen, das ist hier nicht erfolgt- ein Fehler.
Dann wäre die Verwendung von reinem? Kalkputz in so einem exponiertem Bereich ebenfalls ein grober Fehler. Hier wäre ein auf den Untergrund und die Salzbelastung abgestimmter Funktionsputz der richtige Weg. Die Salzbelastung des Untergrundes muß vorher durch geeignete Maßnahmen auf ein vertretbares Maß reduziert werden.
 
Vertrag

gab es zum Auftrag einen schriftlichen Auftrag/Vertrag. Was war die Vertragsgrundlage ? VOB/BGB ? Wann wurde die Leistung abgenommen bzw. bezahlt. Wann wurde der Mangel nachweisbar angezeigt ? Wenn Sie bei mit einem Rechtsanwalt schon zu Tische sitzen, sollten diese Fragen bereits geklärt sein. Gab es einen Planer zur Sanierung. Wurde vor der Putzausbesserung eine Salzbelastung untersucht oder nur " ... dann mach mal" ....?
 
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