Mehrere Abschreibungen nach §10f EStG?

Diskutiere Mehrere Abschreibungen nach §10f EStG? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, bei einem selbst genutzten Fachwerkhaus, welches als Einzeldenkmal deklariert ist, fallen nun einige Sanierungsarbeiten an der Fassade an...
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steamtrac

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Hallo,
bei einem selbst genutzten Fachwerkhaus, welches als Einzeldenkmal deklariert ist, fallen nun einige Sanierungsarbeiten an der Fassade an. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000EUR. Das Haus wurde bereits vor ca. 20 saniert, jetzt sind allerdings weitere Maßnahmen notwendig. So wie ich es verstehe, sind diese Sanierungskosten zu 90% über 10 Jahre von der Einkommenssteuer absetzbar, unter der Voraussetzung das die untere Denkmalbehörde die Sanierungsarbeiten für das Finanzamt bescheinigt.

Meine Frage ist nun, ob man immer wieder solche Sanierungsarbeiten einreichen kann, zB wenn im nächsten Jahr eine neue Heizung fällig wird, oder in 2 Jahren eine neue Dacheindeckung erforderlich ist. Dann würden im 4. Jahr 3 Abschreibungen paralell laufen, mit jeweils um 1 Jahr versetztem Endtermin.

Verstehe ich das richtig? Oder kann pro Immobilie immer nur eine "Förderung" gleichzeitig laufen?

Danke vorab
 
§7i Einkommenssteuergesetz

Hallo steamtrac,
Meinen Sie § 7i EStG??
Da wir hier keine Steuerberatung machen dürfen, fragen Sie am besten beim Steuerberater oder dem Finanzamt nach.

Aus Erfahrung kann ich sagen , dass man für jedes Jahr sein "Päckchen" packen und es dann die entsprechende Zeit abschreiben kann.

Die Details erfahren Sie ----siehe oben

viele Grüße
 
§10f / §7i

Hallo,
ich bin nicht vom Fach, aber so wie ich das verstehe bezieht sich §10f auf eigengenutzte Denkmalimmobilien, und §7i auf vermietete.

Das mit den jährlichen Packeten habe ich aber jetzt verstanden. Danke.
 
§7i Einkommenssteuergesetz

@steamtrac

§ 7i gilt auch für eigengenutze Denkmäler.(Ich habe das in den 80er / 90er Jahren selber schon gemacht.)

Bei Mietobjekten kann man die "Pakete" nicht packen , sondern muss warten bis die erste Miete einläuft.

Aber wie gesagt : -----------der/die Steuerberater/in ;-))

viele Grüße
 
Du kannst jedes Jahr deine Rechnungen einreichen. Mache das auch so seit drei Jahren und es gab keine Probleme. Die Maßnahmen müssen nur vorher genehmigt worden sein. Dann erstmal mit allen Rechnungen zur Oberen Denkmalschutzbehörde, die prüfen das und dann gibts die Bescheinigung, die du fürs Finanzamt brauchst.
 
§7 EStG

gilt nur für Objekte, welche zur Erzielung von Einkünften dienen. Also Vermietung. Auch der 7i. Aber §10 (also 90% auf 10 Jahre) gilt für die Eigennutzung.
Hatte das grade mit unserem Steuerberater durch...
Falls nochmal jemand danach sucht ;-)
LG
Marion
 
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