Fachwerk.de - Die Zinsbindungsfrist

Wie geht es weiter mit dem Damnum?

Seit dem 1.1.2005 können Damnen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist eines Darlehens höchstens 5 Jahre beträgt. Dies ist das Ergebnis der Neuregelegung des §11 EStG. "Das jetzt vorliegende Ergebnis des Gesetzes dürfte von der Finanzverwaltung sicherlich so nicht ...»