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alte Heizung? BImSchV sieht bis zu 500 Euro Bußgeld vor!

Adieu, alter Kessel. Wessen Heizung in einem Einfamilienhaus bei der nächsten Prüfung mehr als elf Prozent Abgasverlust ausstößt, der muss sich von ihr verabschieden. Das heißt: austauschen oder modernisieren. So will es die Siehe auch: Schon seit 1997 notieren die Schornsteinfeger auf dem Messprotokoll ...»