Fachwerk.de - Das Damnum

Bundesfinanzministerium will das Damnum retten

Der Immobilienverband IVD sieht eine hohe Chance, dass - zumindest für das Jahr 2005 - die steuerliche Sofortabzugsfähigkeit des Damnums erhalten bleibt. "Offenbar bereiten das Bundesfinanzministerium und die Länder ein Schreiben der Finanzverwaltung vor, das eine schonende Übergangsregelung vorsieht", ...»
Wie geht es weiter mit dem Damnum?
Seit dem 1.1.2005 können Damnen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist eines Darlehens höchstens 5 Jahre beträgt. Dies ist das Ergebnis der Neuregelegung des §11 EStG. "Das jetzt vorliegende Ergebnis des Gesetzes dürfte von der Finanzverwaltung sicherlich so nicht ...»