Fachwerk.de - Das Damnum
Bundesfinanzministerium will das Damnum retten
Der
Immobilienverband IVD sieht eine hohe Chance, dass - zumindest für das Jahr 2005
- die steuerliche Sofortabzugsfähigkeit des Damnums erhalten bleibt. "Offenbar
bereiten das Bundesfinanzministerium und die Länder ein Schreiben der
Finanzverwaltung vor, das eine schonende Übergangsregelung vorsieht", ...»
Wie geht es weiter mit dem Damnum?
Seit
dem 1.1.2005 können Damnen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn
die Zinsbindungsfrist eines Darlehens höchstens 5 Jahre beträgt. Dies ist das
Ergebnis der Neuregelegung des §11 EStG. "Das jetzt vorliegende Ergebnis des
Gesetzes dürfte von der Finanzverwaltung sicherlich so nicht ...»