Fachwerk.de - Die Bauabzugsteuer

Bauabzugsteuer – Freistellungsbescheinigungen überprüfen

Der Bund der Steuerzahler rät allen Unternehmern, die Bauleistungen erbringen, ausgestellte Freistellungsbescheinigungen auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Vielfach laufen diese nämlich zum Jahreswechsel 2004/2005 aus. Zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am Bau wurde ...»