Fachwerk.de - Die Bauabzugsteuer
Bauabzugsteuer – Freistellungsbescheinigungen überprüfen
Der
Bund der Steuerzahler rät allen Unternehmern, die Bauleistungen erbringen,
ausgestellte Freistellungsbescheinigungen auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.
Vielfach laufen diese nämlich zum Jahreswechsel 2004/2005 aus.
Zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am
Bau wurde ...»